Mietbedingungen

Inklusive Leistungen

  • Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
  • Steuern und Flughafengebühren
  • Unbegrenzte Kilometer
  • Kindersitze und Sitzerhöhungen
  • Zusätzlicher Fahrer

Die Anmietung beinhaltet eine 100 % Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung. Im Mietpreis sind unbegrenzte Kilometer, Steuern sowie Flughafengebühren enthalten. Kindersitze und Sitzerhöhungen werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Zudem können zusätzliche Fahrer kostenlos eingetragen werden. Sollte das gewählte Fahrzeugmodell nicht verfügbar sein, wird ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug bereitgestellt.

Mietvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlung und Sicherheitsleistung

Der Mieter verpflichtet sich, den vollständigen Mietpreis bei der Reservierung oder spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zu entrichten, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Zur Sicherung sämtlicher Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag kann der Vermieter die Vorlage einer gültigen Kredit- oder Debitkarte verlangen. Der Mieter ermächtigt ACORON S.L. ausdrücklich, sämtliche Forderungen aus der Verletzung dieses Vertrages über diese Karte einzuziehen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, Schäden am Fahrzeug, fehlender Kraftstoff, außergewöhnliche Reinigungskosten, Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüsseln, fehlendes oder beschädigtes Zubehör, Kosten für Bergung, Rückführung oder Sicherstellung des Fahrzeugs, Bußgelder, Verwaltungsstrafen sowie damit verbundene Verwaltungsgebühren, und sämtliche weiteren Kosten, die infolge eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Vertrages entstehen.

2. Versicherung

Das Fahrzeug ist entsprechend dem vom Mieter gewählten Tarif mit einer Super-CDW-Versicherung ausgestattet. Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere die gesetzliche und freiwillige Haftpflichtversicherung, Schäden gegenüber Dritten, Rechtsschutz, Kautionsleistungen, medizinische Hilfeleistungen, Diebstahl des Fahrzeugs und Eigenschäden am Fahrzeug. Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind insbesondere Gepäck, persönliche Gegenstände, transportierte Waren, Schäden infolge grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handelns, Schäden im Fahrzeuginnenraum sowie Schäden, die durch Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Mietvertrages entstehen. Sämtliche Versicherungsleistungen entfallen, wenn das Fahrzeug unter Verstoß gegen eine der Bestimmungen dieses Vertrages genutzt wird.

3. Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist am vertraglich vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Jede Änderung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von ACORON S.L. Im Falle einer nicht genehmigten verspäteten Rückgabe schuldet der Mieter für jede angefangene Stunde Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Drittel des vereinbarten Tagesmietpreises. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Vermieters, weitergehenden Schadensersatz geltend zu machen, insbesondere entgangenen Gewinn, sofern aufgrund der verspäteten Rückgabe eine nachfolgende Reservierung beeinträchtigt wird. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, ist ACORON S.L. berechtigt, sämtliche zur Wiedererlangung des Fahrzeugs erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen sowie gegebenenfalls zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.

4. Kraftstoff

Das Fahrzeug ist mit demselben Kraftstoffstand zurückzugeben, der bei Beginn der Mietzeit im Übergabeprotokoll festgehalten wurde. Wird das Fahrzeug mit einem niedrigeren Kraftstoffstand zurückgegeben, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung der Kosten für die Betankung bis zum ursprünglich übergebenen Kraftstoffstand, sowie einer Servicepauschale in Höhe von 20,00 € zur Deckung des mit der Betankung verbundenen Verwaltungs- und Betriebsaufwands von ACORON S.L.

5. Haftung des Vermieters

ACORON S.L. erklärt, sämtliche erforderlichen Wartungs- und Kontrollarbeiten durchgeführt zu haben, um die ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs sicherzustellen. Der Vermieter haftet jedoch nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die infolge unvorhersehbarer technischer Defekte, Verzögerungen, wirtschaftlicher Verluste oder Reiseunterbrechungen entstehen. Im Falle eines technischen Defekts, der nicht vom Mieter verursacht wurde, wird ACORON S.L. nach Verfügbarkeit der Fahrzeugflotte bemüht sein, dem Mieter schnellstmöglich ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ist der Defekt hingegen auf unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter zurückzuführen, trägt der Mieter sämtliche hierdurch entstehenden Kosten.

6. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug jederzeit unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu führen und es mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fahrers zu benutzen. Er ist ferner verpflichtet, soweit dies im Rahmen einer ordnungsgemäßen Nutzung erforderlich ist, regelmäßig den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs sowie die Betriebsflüssigkeiten zu kontrollieren. Leuchtet während der Fahrt eine rote Warnleuchte, eine Störungsanzeige oder ein sonstiger Hinweis auf, der die Sicherheit oder die ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs beeinträchtigen könnte, hat der Mieter das Fahrzeug unverzüglich und sicher anzuhalten, den Vermieter unverzüglich zu informieren und die Weiterfahrt zu unterlassen, sofern hierdurch der Schaden vergrößert oder weitere Schäden am Fahrzeug verursacht werden könnten. Für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehen, haftet ausschließlich der Mieter.

7. Ausdrücklich verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist insbesondere untersagt:

  • Das Fahrzeug von nicht autorisierten Personen führen zu lassen.
  • Das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden oder psychotropen Substanzen zu führen.
  • An Motorsportveranstaltungen, Rennen oder Wettbewerben teilzunehmen.
  • Das Fahrzeug zu Fahrschul- oder Ausbildungszwecken zu verwenden.
  • Das Fahrzeug unterzuvermieten oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zu überlassen.
  • Das Fahrzeug ohne ausdrückliche Genehmigung zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung einzusetzen.
  • Auf Waldwegen, Stränden, unbefestigten Straßen oder sonstigem ungeeignetem Gelände zu fahren, sofern das Fahrzeug hierfür nicht ausdrücklich zugelassen ist.
  • Das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ACORON S.L. auf dem See- oder Luftweg von der Insel La Palma zu verbringen.
  • Andere Fahrzeuge abzuschleppen oder anzuschieben.
  • Mechanische oder elektronische Bauteile des Fahrzeugs zu verändern oder zu manipulieren.
  • Entzündliche, ätzende oder gefährliche Stoffe zu transportieren.
  • Die zulässige Höchstzahl der Fahrzeuginsassen zu überschreiten.
  • Im Fahrzeug zu rauchen oder E-Zigaretten zu benutzen.
  • Tiere ohne vorherige Zustimmung von ACORON S.L. zu transportieren.
  • Die Fahrt trotz aufleuchtender Warn- oder Störungsanzeigen fortzusetzen.

Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmungen kann zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Der Mieter haftet in diesem Fall für sämtliche daraus entstehenden Schäden.

8. Verkehrsunfall

Im Falle eines Verkehrsunfalls ist der Mieter verpflichtet:

  • Das Fahrzeug unverzüglich anzuhalten.
  • ACORON S.L. sowie die zuständigen Behörden unverzüglich zu verständigen.
  • Das Fahrzeug nur dann zu bewegen, wenn dies aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist.
  • Die Personal- und Versicherungsdaten sämtlicher Beteiligten aufzunehmen.
  • Sofern möglich, einen Unfallbericht vollständig auszufüllen.
  • Aussagekräftige Fotos von der Unfallstelle sowie von sämtlichen Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen anzufertigen.
  • Ohne vorherige Zustimmung der Versicherungsgesellschaft keinerlei Schuldanerkenntnis oder Haftungsübernahme abzugeben.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Ersatzfahrzeug: ist der Verkehrsunfall vom Mieter oder einem autorisierten Fahrer verursacht worden, ist ACORON S.L. unabhängig vom abgeschlossenen Versicherungsschutz nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen. Darüber hinaus trägt der Mieter sämtliche Kosten für Abschleppen, Bergung, Verwahrung sowie alle weiteren Aufwendungen, die nicht von der Versicherung übernommen werden. Liegt die Verantwortung nachweislich bei einem Dritten, wird ACORON S.L. nach Verfügbarkeit der Fahrzeugflotte bemüht sein, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen.

9. Diebstahl

Im Falle eines Diebstahls oder eines versuchten Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich bei den zuständigen Sicherheitsbehörden Anzeige zu erstatten und ACORON S.L. eine Kopie der Anzeige auszuhändigen.

10. Außergewöhnliche Reinigung

Das Fahrzeug ist in einem ordentlichen und angemessen sauberen Zustand zurückzugeben. Ist aufgrund übermäßiger Verschmutzung eine außergewöhnliche Reinigung erforderlich, insbesondere wegen Sand, Schlamm, Essensresten, starker Gerüche, Erbrochenem, eines nicht genehmigten Tiertransports oder sonstiger vom Mieter zu vertretender Umstände, ist ACORON S.L. berechtigt, dem Mieter die hierfür entstehenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

11. Bußgelder und Verwaltungssanktionen

Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche während der Mietdauer entstandenen Bußgelder, Verwaltungsstrafen, Mautgebühren, Fahrzeugstilllegungen, Abschleppmaßnahmen sowie für jede sonstige Verkehrs- oder Verwaltungsvorschriftverletzung. Darüber hinaus ist ACORON S.L. berechtigt, dem Mieter eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 35,00 € für die Bearbeitung und Abwicklung der jeweiligen Bußgelder oder Verwaltungsverfahren in Rechnung zu stellen.

12. Persönliche Gegenstände

ACORON S.L. übernimmt keinerlei Haftung für persönliche Gegenstände, Gepäck oder Wertsachen, die nach Rückgabe des Fahrzeugs darin zurückgelassen werden.

13. Nutzung des GPS-Ortungssystems

Das Mietfahrzeug ist mit einem GPS-Ortungssystem und, soweit vorhanden, mit einem integrierten Fernimmobilisierungssystem ausgestattet. Diese Systeme ermöglichen die Ortung des Fahrzeugs in Echtzeit sowie in den in diesem Vertrag vorgesehenen Fällen die Verhinderung eines erneuten Motorstarts, nachdem das Fahrzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist.

Informationen zum Datenschutz. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) sowie dem spanischen Organgesetz 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte wird der Mieter wie folgt informiert.

Verantwortlicher: ACORON S.L., Punta De La Arena 16, 38712, Breña Baja, Santa Cruz de Tenerife, Spanien.

Zweck der Verarbeitung der Geolokalisierungsdaten. Die Standortdaten des Fahrzeugs können zu folgenden Zwecken verarbeitet werden:

  • Schutz des Fahrzeugs vor Diebstahl, Unterschlagung oder unbefugter Nutzung.
  • Ortung des Fahrzeugs im Falle eines Notfalls, Unfalls oder einer Panne.
  • Kontrolle der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere hinsichtlich des zulässigen Nutzungsgebiets sowie der sonstigen Verpflichtungen des Mieters.
  • Verwaltung, Überwachung und Optimierung der Fahrzeugflotte.

Rechtsgrundlage. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des berechtigten Interesses von ACORON S.L. am Schutz ihres Eigentums, der Durchführung dieses Mietvertrages sowie der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Speicherdauer. Die Geolokalisierungsdaten werden während der Laufzeit dieses Mietvertrages sowie für einen Zeitraum von 30 Tagen nach dessen Beendigung gespeichert, sofern keine längere Speicherung zur Bearbeitung von Schadensfällen, gerichtlichen Verfahren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Empfänger der Daten. Die Daten dürfen ausschließlich weitergegeben werden an Polizei- und Sicherheitsbehörden, sofern dies gesetzlich zulässig oder vorgeschrieben ist, die Versicherungsgesellschaft des Fahrzeugs im Schadensfall, und technische Dienstleister, welche das GPS-Ortungssystem im Auftrag von ACORON S.L. betreiben und als Auftragsverarbeiter tätig sind.

Rechte des Mieters. Der Mieter kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit ausüben, indem er sich an folgende E-Mail-Adresse wendet: dpdacoron@gmail.com. Darüber hinaus hat der Mieter das Recht, Beschwerde bei der Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) einzureichen, sofern er der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen die geltenden Datenschutzvorschriften verstößt.

Der Mieter bestätigt, über das im Fahrzeug installierte GPS-Ortungssystem informiert worden zu sein und erklärt sich ausdrücklich mit dessen Nutzung zu den vorstehend beschriebenen Zwecken einverstanden.

14. Fernimmobilisierungssystem des Fahrzeugs

Der Mieter erklärt, Kenntnis davon zu haben und ausdrücklich damit einverstanden zu sein, dass das Mietfahrzeug mit einem Fernimmobilisierungssystem ausgestattet sein kann, welches Bestandteil des GPS-Ortungssystems ist. Dieses System dient ausschließlich dazu, einen erneuten Motorstart zu verhindern, nachdem das Fahrzeug vollständig zum Stillstand gekommen ist. Es greift unter keinen Umständen in den Fahrbetrieb ein und beeinflusst weder Lenkung noch Bremsanlage oder sonstige sicherheitsrelevante Systeme während der Fahrt.

Der Mieter ermächtigt ACORON S.L. ausdrücklich, das Fernimmobilisierungssystem ausschließlich in folgenden Fällen zu aktivieren:

  • Bei Diebstahl, Entwendung, Unterschlagung oder jeder sonstigen rechtswidrigen Wegnahme des Fahrzeugs.
  • Wenn das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt sowie am vereinbarten Ort zurückgegeben wurde und der Mieter trotz entsprechender Aufforderung durch ACORON S.L. seiner Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt.
  • Wenn das Fahrzeug unter schwerwiegendem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages genutzt wird, insbesondere bei einer nicht genehmigten Verbringung außerhalb der Insel La Palma oder bei jeder sonstigen Nutzung, welche das Fahrzeug oder die berechtigten Interessen von ACORON S.L. erheblich gefährdet.
  • Wenn Polizei-, Sicherheits-, Justiz- oder sonstige zuständige Behörden dies anordnen oder verlangen.
  • In Fällen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände, sofern dies zum Schutz des Fahrzeugs, Dritter oder der berechtigten Interessen von ACORON S.L. erforderlich ist.

Der Mieter erkennt ausdrücklich an, dass durch die Aktivierung dieses Systems ausschließlich ein erneuter Motorstart verhindert wird, nachdem das Fahrzeug vollständig angehalten wurde, und dass die Fahrsicherheit zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. ACORON S.L. ist berechtigt, den zuständigen Sicherheitsbehörden den Standort des Fahrzeugs sowie die Aktivierung des Fernimmobilisierungssystems mitzuteilen, soweit dies zur Wiedererlangung des Fahrzeugs oder zum Schutz ihrer berechtigten Rechte und Interessen erforderlich ist.

Mit Unterzeichnung dieses Mietvertrages bestätigt der Mieter ausdrücklich, über das Vorhandensein dieses Systems informiert worden zu sein und dessen mögliche Aktivierung in den vorstehend beschriebenen Fällen zu akzeptieren.

15. Datenschutz

Die in diesem Mietvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Verantwortlicher für die Verarbeitung ist ACORON S.L. Soweit diese elektronische Kommunikation personenbezogene Daten enthält, werden diese gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) sowie dem spanischen Organgesetz 3/2018 über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte verarbeitet. Die übermittelten personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, für den sie erhoben oder übermittelt wurden. Nach Wegfall dieses Zwecks sind sie entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Der Betroffene kann seine Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie das Recht, nicht ausschließlich einer automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, gegenüber dem Datenschutzbeauftragten von ACORON S.L. geltend machen. Hierzu kann er sich schriftlich wenden an ACORON S.L., Apartado de Correos 96, 38700, Santa Cruz de La Palma, Spanien, oder per E-Mail an dpdacoron@gmail.com.

16. Gebietsbeschränkung

Es ist ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug ohne vorherige schriftliche Genehmigung von ACORON S.L. von der Insel La Palma zu verbringen, unabhängig davon, ob dies auf dem See- oder Luftweg erfolgt. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung berechtigt ACORON S.L., den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie sämtliche hieraus entstehenden Schäden und Kosten geltend zu machen.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diesen Mietvertrag gilt ausschließlich spanisches Recht. Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm ergeben, unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit der Gerichte von Santa Cruz de La Palma (Spanien). Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf jeden anderen Gerichtsstand, soweit ein solcher Verzicht gesetzlich zulässig ist.

18. Vertragsverletzung und künftige Vertragsabschlüsse

Ein schwerwiegender Verstoß des Mieters gegen eine der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere in Fällen von Nichtzahlung, Unterschlagung oder Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Betrug, Urkundenfälschung oder Vorlage falscher Unterlagen, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, missbräuchlicher oder vertragswidriger Nutzung des Fahrzeugs, oder jeder sonstigen Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Vertragsverhältnis, berechtigt ACORON S.L., diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen sowie sämtliche zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz ihrer Rechte und berechtigten Interessen erforderlich sind.

Der Mieter erkennt ferner ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass derartige Vertragsverletzungen von ACORON S.L. bei der Entscheidung über zukünftige Reservierungen oder Vertragsabschlüsse berücksichtigt werden können. Dies gilt für sämtliche Dienstleistungen der zur Acoron-Unternehmensgruppe gehörenden Gesellschaften, insbesondere für Fahrzeugvermietung, touristische Dienstleistungen sowie sämtliche weiteren von den Gesellschaften der Acorón-Gruppe angebotenen Leistungen. Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung zukünftiger Vertragsabschlüsse erfolgt ausschließlich auf der Grundlage objektiver Kriterien, insbesondere des bisherigen Vertragsverhaltens des Kunden, des wirtschaftlichen und rechtlichen Risikos für ACORON S.L. sowie der Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Ablehnung zukünftiger Vertragsabschlüsse wird in keinem Fall aus diskriminierenden oder rechtswidrigen Gründen erfolgen.